So meldest Du Deine Erfindung!
Warum musst Du Deine Erfindung melden?
Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) muss ein Arbeitnehmer jede Erfindung unverzüglich seinem Arbeitgeber anzeigen.
Forschungstätigkeit kann ebenfalls zu Diensterfindungen führen, auch wenn sie in Nebentätigkeiten oder im Rahmen von Drittmittelprojekten stattfindet. Dann ist die Hochschule berechtigt, diese in Anspruch zu nehmen und zu verwerten.
Es besteht bei erfolgreicher Verwertung ein Anspruch auf eine Erfindervergütung.

Erfindung in Textform melden
Bevor Du die Erfindungsmeldungsformulare aus dem Downloadbereich nutzt, kläre offene Fragen gerne im persönlichen Gespräch mit uns!
1. Formular downloaden
Lade Dir das passende Erfindungsmeldungsformular für Deine Institution in unserem Downloadbereich herunter.
2. Formular ausfüllen
Fülle das Formular (gerne digital) aus, drucke es anschließend aus und unterschreibe das gedruckte Dokument.
3. Dokument zusenden
Sende das unterschriebene Formular auf dem Postweg oder als Scan per E-Mail an die im Formular angegebene Adresse.
Hinweis: Verwende gerne einen passwortgeschützten Scan und sende uns das Passwort in einer separaten E-Mail.
Noch Fragen zu unseren IP Services?
Möchtest Du unsere Intellectual Property Services in Anspruch nehmen, eine Erfindung melden oder mit uns zu Deiner Forschung in den Austausch treten? Dann komm auf uns zu.

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IP Office Hour
Studierende und Forschende können am ersten Dienstag des Monats von 10 bis 12 Uhr ein neues Serviceangebot im Innovation Center nutzen: Sie dürfen dort ihre Fragen rund um Intellectual Property (IP) mit den Expert:innen des Triathlon Technology Transfer Offices (TTO) kostenlos im Rahmen eines ersten Gespräches zu erörtern.
Vor OrtOrt: Innovation CenterZielgruppe: Forschende, Gründungsinteressierte, Start-ups, Studierende, Unternehmen