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Erfolg im Startup Factory-Wettbewerb des Bundes: Konsortium “Southwest X” wird gefördert Erfahre mehr

Erfindung melden

So meldest Du Deine Erfindung!

Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) muss ein Arbeitnehmer jede Erfindung unverzüglich seinem Arbeitgeber anzeigen.

Forschungstätigkeit kann ebenfalls zu Diensterfindungen führen, auch wenn sie in Nebentätigkeiten oder im Rahmen von Drittmittelprojekten stattfindet. Dann ist die Hochschule berechtigt, diese in Anspruch zu nehmen und zu verwerten.

Es besteht bei erfolgreicher Verwertung ein Anspruch auf eine Erfindervergütung.

Wissenschaftlerin bei der Arbeit

Erfindung in Textform melden

Bevor Du die Erfindungsmeldungsformulare aus dem Downloadbereich nutzt, kläre offene Fragen gerne im persönlichen Gespräch mit uns!

1. Formular downloaden

Lade Dir das passende Erfindungsmeldungsformular für Deine Institution in unserem Downloadbereich herunter.

2. Formular ausfüllen

Fülle das Formular (gerne digital) aus, drucke es anschließend aus und unterschreibe das gedruckte Dokument.

3. Dokument zusenden

Sende das unterschriebene Formular auf dem Postweg oder als Scan per E-Mail an die im Formular angegebene Adresse.

Hinweis: Verwende gerne einen passwortgeschützten Scan und sende uns das Passwort in einer separaten E-Mail.

Unsere IP-Sprechstunde

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Wissenschaftlerin bei der Arbeit

IP Office Hour

05.08.2510:00 – 12:00 Uhr

Studierende und Forschende können am ersten Dienstag des Monats von 10 bis 12 Uhr ein neues Serviceangebot im Innovation Center nutzen: Sie dürfen dort ihre Fragen rund um Intellectual Property (IP) mit den Expert:innen des Triathlon Technology Transfer Offices (TTO) kostenlos im Rahmen eines ersten Gespräches zu erörtern.

Vor OrtOrt: Innovation CenterZielgruppe: Forschende, Gründungsinteressierte, Start-ups, Studierende, Unternehmen
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